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Häufige Fragen (FAQ)


Inhalt:

Vorpraktikum
Anträge
An-/Abmeldungen
Nachmeldungen
Atteste
NTW
Studienarbeiten
Abgabe von Studienarbeiten
Verlängerung von Studienarbeiten
Vorziehen von Mastermodulen
Umschreibung vom Bachelor-Master
Studiengangwechsel
Anerkennung bereits erbrachter Leistungen
Auslandssemester
Zusätzliche Veranstaltungen
Science Assistance
Nachteilsausgleich

An wen wende ich mich?

 

 

 

 

 

 

 

Berufspraktische Tätigkeiten (Vorpraktikum)

Im Bachelorstudiengang Materialwissenschaften ist eine praktische Tätigkeit in Industriebetrieben Zugangsvoraussetzung zum Studium. Diese praktische Tätigkeit soll den zukünftigen Studierenden Einblick in das gewählte Berufsfeld vermitteln. Die Studienbewerber suchen selbständig eine geeignete Praktikantenstelle.

Die Dauer des Praktikums beträgt 6 Wochen, wobei diese in Teilstücken von mindestens 2 Wochen absolviert werden können.

Die Anerkennung des Praktikums erfolgt ausschließlich durch die Fachstudienberatung. Hierzu müssen die angehenden Studierenden einen Nachweis über das erfolgte Praktikum vorlegen. Achtung: Das Vorlegen dieses Nachweises bei der Einschreibung im Studierendensekretariat wird nicht als Anerkennung des Praktikums gewertet!

Der Nachweis erfolgt durch eine vom Betrieb auszustellende Bescheinigung. Hierbei muss neben der genauen Bezeichnung des Werkes und der Abteilung Auskunft über Zeitpunkt, Dauer und Art der Beschäftigung gegeben werden. Im Einzelnen soll die Bescheinigung enthalten:

  • Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtstag und -ort),
  • Ausbildungsbetrieb, Abteilung und Ort,
  • Zeitpunkt und Dauer der Ausbildung,
  • Auflistung der durchgeführten Tätigkeiten (Stichworte),
  • Thema und Aufgabenstellung (bei der Bearbeitung eines Projektes),
  • Fehl- und Urlaubstage (bzw. die Angabe, dass keine Fehl- und Urlaubstage angefallen sind).

Können die sechs Wochen Praktikum nicht oder nicht vollständig vor Studienbeginn absolviert werden, besteht die Möglichkeit einen Antrag „auf geänderte Einschreibevoraussetzungen“ bei der Fachstudienberatung zu stellen. Dieser Antrag erlaubt es den Studierenden das Praktikum bis zum Ende des 3. Fachsemesters nachzuholen. Für diesen Antrag bitte Kontakt zur Fachstudienberatung des Bachelorstudienganges aufnehmen.

Anerkannt werden Tätigkeiten in Industriebetrieben, die Material verarbeiten. Die im Rahmen industrieller bzw. handwerklicher Ausbildungsverhältnisse abgeleistete praktische Tätigkeit in einschlägigen Berufen werden ebenfalls anerkannt.

Nicht anerkannt wird die Tätigkeit als Studentische Hilfskraft. Tätigkeiten an Großforschungseinrichtungen werden ebenfalls nicht akzeptiert. Praktika bei Betrieben, die in der Regel nicht fertigen, sondern nur erhalten, im öffentlichen Dienst (bspw. Hochschulinstituten), Forschungsinstituten und im eigenen bzw. elterlichen Betrieb können nicht anerkannt werden. Praktika, die Teil des schulischen Curriculums sind, werden nicht als Vorpraktikum anerkannt. Zusätzliche freiwillige erbrachte Praktika während der Schulzeit können je nach Erfüllung der obig genannten Kriterien als Vorpraktikum geltend gemacht werden.

Weitere Informationen können den Praktikumsrichtlinien entnommen werden.

 

Wie stelle ich einen Antrag an den Prüfungsausschuss?

Für eine allgemeine Antragstellung an den Prüfungsausschuss Materialwissenschaften sollte das Blankoformular im Downloadbereich (Achtung! B.Sc. bzw. M.Sc. Formular) verwendet werden. Dieses ist vollständig und mit korrekten Angaben auszufüllen und zu unterschreiben. Die Entscheidung erfolgt spätestens bis zur nächst anstehenden Sitzung des Prüfungsausschusses. Daraufhin erfolgt ein Bescheid über Annahme/Ablehnung des Antrages an den Antragsteller. Der Prüfungsausschuss tagt zweimal in jedem Semester. Bei der Antragsstellung sind die entsprechenden Sitzungstermine und Fristen (Anträge bis eine Woche vor der Sitzung) zu beachten.

Anträge an den Prüfungsausschuss und sonstige Korrespondenz (nur Master) können in den PA-Briefkasten im Physikzentrum zwischen Raum 28 C 303 und 28 C 304 eingeworfen oder bei der zuständigen Fachstudienberatung eingereicht werden.
Anträge müssen mindestens eine Woche vor den Prüfungsausschuss-Sitzungen vorliegen!

 

Wie melde ich mich zu einer Veranstaltung an bzw. ab?

In RWTHonline wird grundsätzlich unterschieden ob die Anmeldung zu einer Prüfung oder zu einer Vorlesung/Übung geschehen soll.

Im Falle einer Vorlesung und Übung gibt es zwei Möglichkeiten sich zu Veranstaltungen anzumelden. Eine genaue Anleitung zum Anmeldeverfahren findet sich im RWTH-Wiki (nur aus dem RWTH-Netz = eduroam oder VPN).

  1. Über den Button „Studienübersicht (Curriculum Support)“
  2. Über den Button „Lehrveranstaltungen“

Bei Prüfungen gibt es sogar drei mögliche Wege sich zu einer Prüfung anzumelden, jedoch ist dies nur möglich sofern die entsprechende Prüfung Teil des Curriculums ist.

  1. Über den Button „Studienübersicht (Curriculum Support)“
  2. Über den Button „Prüfungstermine"
  3. Über den Button „Prüfungsanmeldung"

Es sind die jeweiligen Anmeldefristen zu beachten. Bei auftretenden Problemen (z.B. fehlendes Anmeldeverfahren) hilft die Fachstudienberatung bzw. die zuständigen Dozenten (ggf. Screenshot per E-Mail weiterleiten). Ausnahmen für Anmeldeverfahren gelten bei Nichttechnischen Wahlpflichtfächern (NTW), Zusatzleistungen, vorgezogenen Masterveranstaltungen und Studienarbeiten. Für diese Fälle stehen gesonderte Formulare zur Prüfungsanmeldung zur Verfügung (die Anmeldung zu Vorlesung und Übung können in RWTHonline über eine "Freie Anmeldung" geregelt werden). Werden für eine Prüfung in einem Semester zwei Prüfungstermine angegeben, darf lediglich ein Termin angemeldet werden. Für den Fall, dass beide Prüfungstermine in Anspruch genommen werden müssen, gilt folgender Ablauf: reguläre Anmeldung zum ersten Prüfungstermin innerhalb der gegebenen Fristen. Bei Rücktritt oder Nicht-Bestehen des ersten Termins kann der zweite Termin nach Eintragung in RWTHonline angemeldet werden. Dies ist bis 7 Tage vor dem zweiten Prüfungstermin möglich. Eine detailliertere Anleitung findet sich hier. Achtung: Dies gilt nur für Prüfungen innerhalb eines Semesters. Bei Wiederholungsprüfungen in einem späteren Semester muss das reguläre Anmeldeverfahren genutzt werden.

Bei Veranstaltung, wo bestimmte Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt sein müssen, wird eine Anmeldung nur unter Vorbehalt möglich sein, solange nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind. Sind bis 6 Tage vor dem angegebenen Termin (z.B. einer Prüfung) nicht alle Voraussetzungen erfüllt, wird man automatisch durch RWTHonline von der Veranstaltung abgemeldet.

Eine Abmeldung kann innerhalb der entsprechenden Fristen geschehen. Danach gibt es des Weiteren die Möglichkeit sich bis 3 Tage vor dem Prüfungstermin abzumelden. Weitere Informationen gibt es auf den entsprechenden Seiten der RWTH.

 

Gibt es eine Möglichkeit mich trotz verpasster Anmeldefrist zu einer Prüfung anzumelden?

In erster Linie ist es die Pflicht eines jeden Studierenden, sich an die Anmeldefristen für Klausuren zu halten. Diese sind in RWTHonline System unter "Prüfungstermine" einzusehen. Das Zentrale Prüfungsamt (ZPA) informiert die Studierenden via Mail und teilt die offiziellen Anmeldefristen zu Beginn eines jeden Semesters mit. Da es in einzelnen Veranstaltungen zu Abweichungen von diesen empfohlenen Fristen kommen kann, müssen Studierende bei den für sie zutreffenden Veranstaltungen die zugehörigen Zeiträume in RWTHonline selbst überprüfen. Hier sind in jedem Fall die gültigen und einzuhaltenden Fristen abgebildet.

Bei verpasster Anmeldefrist kann eine Prüfungsnachmeldung nur noch auf Kulanz durch die Dozenten erfolgen, solange diese noch selbst nachmelden können (i.d.R. ca. zwei Wochen nach Ende der offiziellen Anmeldefrist). Nachmeldungen durch die Dozenten werden nicht garantiert!

Darüber hinaus kann der Prüfungsausschuss Anträge auf "nachträgliche Anmeldung" genehmigen, wenn dort die Unmöglichkeit der Einhaltung der Frist nachvollziehbar sowie begründet belegt werden können.

Sollten bei der Prüfungsanmeldung systembedingte Fehler aufgetreten sein, ist eine Beanstandung beim ZPA vorzubringen. Das ZPA richtet in jedem Semester eine so genannte "Beanstandungsphase" ein. Diese dauert zwei Wochen und findet in der Regel im Januar (WS) und im Juni/Juli (SS) statt. Wichtig ist, dass man einen Nachweis über die erfolgte Anmeldung und eine eventuelle Fehlermeldung vorlegen kann. Studierende sind daher angehalten, Screenshots aller erfolgten Anmeldungen zu speichern.

 

Was ist bei einem krankheitsbedingtem Rücktritt zu beachten (Atteste)?

In der Regel muss ein Attest spätestens am Tag der Prüfung eingeholt werden. Das Attest muss innerhalb von drei Werktagen (Samstag zählt als Werktag!) nach der Prüfung im ZPA eingegangen sein (bei Zustellung per Post ist ebenfalls der Posteingang im ZPA Ausschlag gebend und nicht das Datum des Poststempels!). Für den Rücktritt ist es erforderlich, dass auf dem Attest die Prüfungsunfähigkeit bescheinigt wird. Eine einfache Krankmeldung ist nicht ausreichend. Des Weiteren sind auf dem Attest Matrikelnummer sowie Name und Datum der Prüfung anzugeben. Gilt ein Attest für mehrere Prüfungen müssen alle Prüfungen angegeben werden. Achtung: Gilt ein Attest für einen bestimmten Zeitraum und wird in diesem Zeitraum eine Prüfung abgelegt, kann das Attest ab diesem Moment nicht mehr für weitere Prüfungen geltend gemacht werden!

Innerhalb der Öffnungszeiten des SuperC kann das Attest in die Briefkästen des ZPA auf der zweiten und dritten Etage eingeworfen oder von 8 bis 16 Uhr im Geschäftszimmer des ZPA Raum 2.29 abgegeben werden. Am Wochenende oder nach Dienstschluss kann der Fristenbriefkasten am Hauptgebäude genutzt werden. Achtung: unbedingt an das ZPA adressieren. Das Attest kann auch über den Postweg zugestellt werden. Zur Fristenwahrung (siehe oben) kann vorab eine eingescannte Kopie des Attestes per E-Mail an das ZPA unter zpa@zhv.rwth-aachen.de gesendet oder per Fax an +49 241 80 92376 übermittelt werden. Wichtig: Eine Kopie/Datei ersetzt nicht die Originalbescheinigung, sodass diese schnellstmöglich nachgereicht werden muss. Außerdem ist es sinnvoll eine Kopie für die eigenen Unterlagen zurückzuhalten.

Nähere Informationen und einen Vordruck finden sich in der Handreichung zum Thema Atteste.

 

Was sind Nichttechnische Wahlpflichtfächer (NTW) und wie erfolgt die Anmeldung?

Der Begriff Nichttechnische Wahlpflichtfächer (NTW) umfasst alle Fächer, die nicht zum Curriculum des Bachelor- oder Masterstudiengangs Materialwissenschaften gehören. Diese Fächer können zum Beispiel aus den Themenfeldern der Medizin, der Betriebswirtschaftslehre oder der Sprachwissenschaften stammen.

Eine Liste mit häufig gewählten Fächern kann im Downloadbereich eingesehen werden.

Zur Anmeldung bzw. Anerkennung der von jedem Studierenden individuell gewählten Fächer, ist im Vorfeld ein sogenannter NTW-Anmeldebogen auszufüllen und bei der Fachstudienberatung einzureichen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass das von den Studierenden gewünschte Fach den Bestimmungen entspricht. Dieser Anmeldebogen ist im Downloadbereich zu finden. Eine Anmeldung über RWTHonline ist möglich, indem man in "Lehrveranstaltungen" die gewünschte Veranstaltung sucht und im Anmeldeverfahren "Freie Anmeldung" auswählt. Die Teilnahme an den Kursen muss mit dem jeweiligen Dozenten abgesprochen werden.

 

Wie melde ich Studienarbeiten (BA, PA, MA) an und wie finde ich ein passendes Thema?

Vor einer Anmeldung ist sicherzustellen, dass die erforderliche Mindestanzahl an Credits erreicht wurde (Ausnahme Projektarbeit). Sind die erforderlichen Credits erreicht, kann mit der Suche nach einem passenden Thema begonnen werden. Hierfür gibt es verschiedene Anlaufstellen:

  1. Auf der Seite der RWTH: http://www.rwth-aachen.de/cms/root/Studium/Im-Studium/Pruefungen-Abschlussarbeiten/~cmjw/Studien-und-Abschlussarbeiten/?showall=1
  2. Auf den jeweiligen Institutsseiten bzw. an Aushängen in den Instituten
  3. Auf Eigeninitiative entwickelte Fragestellungen können ebenfalls an die passenden Professoren versendet werden. Hierbei besteht allerdings keine Garantie, dass die Arbeit realisiert werden kann.

Sollte die Arbeit nicht in einem dem Studiengang (Bachelor oder Master) angegliedertem Institut geschrieben werden, gelten die Regeln für externe Arbeiten (siehe unten). 

Nach der Themenfindung ist ein entsprechender Erfassungsbogen (Schritt 1, siehe Downloadbereich) auszufüllen und beim ZPA einzureichen. Damit wird erfasst, ob alle Voraussetzungen zum Beginn der Abschlussarbeit erfüllt sind. Der ausgefüllte Erfassungsbogen Schritt 1 ist dem betreuendem Professor zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Daraufhin muss der Erfassungsbogen (Schritt 2) ausgefüllt und vom betreuenden Professor sowie dem Zweitprüfer unterschrieben werden. Der betreuende Professor muss prüfungsberechtigt im Studiengang Materialwissenschaften (Bachelor oder Master) sein und demzufolge einen Lehrauftrag besitzen. Anschließend wird der Fristbeginn im Auftrag des Prüfungsausschusses durch die Fachstudienberatung eingetragen.

Bei externen Arbeiten oder Arbeiten in Teilzeit muss Schritt 2a bzw. 2b des Anmeldebogens beachtet werden. Der bis dahin bearbeitete Bogen wird bei der zuständigen Fachstudienberatung eingereicht. Hier wird der Fristbeginn sowie spätester Abgabetermin festgelegt und ggf. bei externen Arbeiten oder Arbeiten in Teilzeit die Entscheidung des Prüfungsausschusses eingeholt. Abschließend wird der Bogen zeitnah beim ZPA eingereicht.

 

Wie gebe ich meine Studienarbeit (BA, PA, MA) ab?

Die Arbeit ist fristgerecht beim Zentralen Prüfungsamt (ZPA) abzuliefern. Die geforderte Anzahl Exemplare müssen gedruckt und gebunden eingereicht werden. Dabei ist jedem gedruckten Exemplar eine unterschriebene eidesstattliche Versicherung beizufügen (mit gebunden) sowie eine weitere einzeln mit im ZPA abzugeben. Zusätzlich ist die Arbeit auf einem Datenträger (z.B. CD oder USB-Stick) als PDF-Dokument abgespeichert abzugeben. Weitere Infos findet ihr in diesem Dokument.

Ein Muster für eine eidesstattliche Versicherung findet sich auf der Seite des ZPA.

 

Gibt es eine Möglichkeit die Abgabefrist für meine Studienarbeit (BA, PA, MA) zu verlängern?

Im Falle besonderer Ereignisse, wie beispielsweise Ausfall von wichtigen Geräten oder Lieferproblemen von benötigten Waren, kann eine Verlängerung beantragt werden. Gründe wie Urlaub, Möglichkeit zu besseren Ergebnissen, zeitaufwendige Vorkorrektur durch Betreuer, o.ä. sind von einer Verlängerung ausgeschlossen. Im Downloadbereich finden sich für die jeweiligen Studienarbeiten die passenden Antragsformulare. Die Begründung der Verlängerung müssen ausführlich und plausibel dargestellt werden. Zudem ist eine Angabe über den benötigten Verlängerungszeitraum und eine Unterschrift des betreuenden Professors, der mit dem Sachverhalt vertraut ist, notwendig. Die maximale Verlängerung richtet sich dabei nach Art der Studienarbeit (Bachelorarbeit 4, Projektarbeit 3 und Masterarbeit 6 Wochen). Der Antrag sollte frühestmöglich bei der zuständigen Fachstudienberatung eingereicht werden, um Verletzungen der Fristen zu verhindern.

 

Kann ich bereits im Bachelor Masterveranstaltungen belegen?

Es ist möglich bereits im Bachelorstudium Veranstaltungen aus dem Master Materialwissenschaften vorzuziehen. Die Voraussetzung dafür ist das Erreichen von mindestens 120 CP. Der Gesamtumfang der vorgezogenen Mastermodule darf 30 CP nicht überschreiten. Bei Studierenden, die sich in einem Drittversuch befinden, von dem zuvor bereits zurückgetreten wurde, können vorgezogenen Masterveranstaltungen nur nach erfolgtem Mentoringgespräch genehmigt werden.

Auf dem Formular "Vorziehen von Studienleistungen" müssen dazu zunächst die angestrebten Vertiefungsbereiche markiert werden. Anschließend können die gewünschten vorzuziehenden Fächer angegeben werden. Für die Bearbeitung ist die Bachelor Fachstudienberatung verantwortlich. Eine Anerkennung der vorgezogenen Prüfungsleistungen erfolgt nach der Einschreibung in den Masterstudiengang positiv wie negativ. Jede Prüfungsleistung darf lediglich einmal vorgezogen werden. Bei krankheitsbedingtem Rücktritt ist eine Wiederanmeldung mit dem ZPA abzuklären.

Sollte es sich bei den Fächern um außercurriculare Veranstaltungen handeln, muss ein zusätzlicher Antrag auf Anerkennung an die Fachstudienberatung Master gestellt werden. Bei vorzuziehenden NTW ist lediglich der NTW-Bogen zu nutzen. Es ist darauf zu achten, den Antrag früh im Semester zu stellen um eine erfolgreiche Anmeldung durch das ZPA zu gewährleisten.

Durch das Ablegen von Prüfungen für vorgezogene Mastermodule wird kein Anspruch auf Zulassung zu einem Masterstudiengang erworben. Das Vorliegen der Zugangs- bzw. Zulassungsvoraussetzungen wird separat geprüft.

 

Wie funktioniert die Umschreibung vom Bachelor in den Master?

Bei der Umschreibung vom Bachelor- in den Masterstudiengang Materialwissenschaften sind verschiedene Dinge zu beachten.

Schritt 1: Zunächst muss eine Bewerbung für den Masterstudiengang eingereicht werden, damit die fachliche Qualifikation überprüft werden kann. Die Bewerbung kann Online auf über das Campussystem der RWTH erfolgen. Die Fristen für die Bewerbung enden für das Wintersemester am 15.07. und für das Sommersemester am 15.01. des jeweiligen Jahres. Fristbeginn ist der 05.05. für das Wintersemester und der 05.11. für das Sommersemester. Für die Bewerbung muss der Bachelor noch nicht vollständig abgeschlossen sein. Eine Antwort erfolgt bis März bzw. September.

Schritt 2: Nach Erhalt der Zusage und dem abgeschlossenen Bachelorstudium muss der Antrag "Änderung der Einschreibung" ausgefüllt und beim Studierendensekretariat eingereicht werden. Damit erfolgt die Umschreibung in den Masterstudiengang. Eine Unbedenklichkeitserklärung (wie auf dem Antrag gefordert) ist nicht notwendig. Die Fristen hierfür enden für das Sommersemester am 30.04. und für das Wintersemester am 31.10. des jeweiligen Jahres. Somit soll garantiert werden, dass alle Prüfungsleistungen eingetragen wurden. Sollte eine Prüfungsleistung abgelegt jedoch noch nicht benotet worden sein, kann beim ZPA eine 4,0 Bescheinigung hierfür eingereicht werden. 4,0 Bescheinigungen können vom zuständigen Professor ausgestellt werden.

Wichtig: Die Rückmeldung verläuft getrennt zu diesem Verfahren, sodass diese separat durchgeführt werden muss.

 

Was habe ich bei einem Studiengangswechsel zu beachten (Unbedenklichkeitsbescheinigung)?

Bei dem Wechsel von einem anderen Studiengang oder von einer anderen Hochschule in den Studiengang Materialwissenschaften wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Einschreibung benötigt. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass der Studierende den Prüfungsanspruch in einem für den Studiengang Materialwissenschaften essentiellen Fach nicht verloren hat.

Für alle ab dem 07.05.2018 eingehenden Bewerbungen gilt, dass die Studierenden eine eidesstattliche Versicherung abgeben, in der sie versichern, keinen Studiengang bzw. kein Studienfach an der RWTH Aachen oder an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes endgültig nicht bestanden zu haben bzw. dass sie zu keiner erforderlichen Prüfung endgültig nicht mehr zugelassen werden können. Nur in den Fällen, wo die Studierenden dies nicht versichern können (z.B. wenn eine Prüfung endgültig nicht bestanden wurde), muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gefordert werden. Ein Muster für eine eidesstaatliche Erklärung kann hier heruntergeladen werden.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird von der jeweiligen Fachstudienberatung ausgestellt. Hierfür ist ein beglaubigter Notenspiegel sowie die Modulbeschreibung bei endgültig nicht bestandenen Leistungen nötig.

 

Wie kann ich mir Fächer aus einem anderen Studiengang/von einer anderen Hochschule anerkennen lassen?

Eine bereits erbrachte Leistung kann prinzipiell für den Studiengang Materialwissenschaften anerkannt werden. Voraussetzung hierfür ist eine inhaltliche und formelle Übereinstimmung mit dem an der RWTH Aachen angebotenen Fach. Für die Anerkennung wird das im Downloadbereich vorhandene Formular "Anerkennung Studienleistung" verwendet. Darauf sind alle relevanten Daten einzutragen und mit einer beglaubigten Kopie des Zeugnisses sowie ggf. Modulhandbuch bei den hiesigen Professoren vorzulegen. Diese entscheiden über die fachliche Qualifikation und damit über eine Anerkennung. Im Anschluss sind alle Dokumente bei der zuständigen Fachstudienberatung einzureichen.

 

Kann ich mir im Ausland erbrachte Leistungen anerkennen lassen?

Bei einem Auslandsaufenthalt im Erasmus+ Programm (innerhalb Europas) sind bestimmte Voraussetzungen zu beachten. Hierzu zählt z.B., dass eine Anerkennung nur erfolgen kann, wenn mindestens 30 CP pro Auslandssemester erbracht worden sind. Weitere Informationen gibt es auf den Seiten des International Office.

Bei Aufenthalten außerhalb von Europa oder nicht zum Erasmus+ Programm gehörigen, muss vor dem Antritt des Auslandaufenthaltes bereits über die fachliche Übereinstimmung entschieden werden. Hierfür steht im Downloadbereich der Antrag auf "Im Ausland zu erbringende Leistungen" zur Verfügung. Der zuständige Fachprofessor entscheidet über die fachliche Kompetenz. Nach dem Auslandsaufenthalt wird über den Antrag auf "Im Ausland erbrachte Leistungen" das Verfahren abgeschlossen.

 

Kann ich zusätzliche Veranstaltungen besuchen und mir anerkennen lassen?

Um eine zusätzliche Veranstaltung zu besuchen benötigt der Studierende die Zustimmung des jeweiligen Dozenten. Eine Anmeldung über RWTHonline ist möglich, indem man in "Lehrveranstaltungen" die gewünschte Veranstaltung sucht und im Anmeldeverfahren "Freie Anmeldung" auswählt. Für die Anerkennung einer zusätzlichen Leistung ist eine bestandene Prüfung sowie eine Kreditierung des Kurses notwendig (Ausnahme sind unbenotete Sprachkurse der RWTH Aachen, der Besuch von beispielsweise einer Vorlesung ohne Prüfungsleistung kann nicht vermerkt werden). Nach dem erfolgreichen Bestehen des Kurses erfolgt eine Anerkennung durch das ZPA. Hierzu wird das Formular Antrag auf Zusatzleistungen Zeugnis sowie die entsprechenden Notenzettel benötigt.

Freiwillig erbrachte Zusatzleistungen, die während des Studiums an der RWTH Aachen erworben wurden, können ausschließlich mit der dazugehörigen Note auf dem Zeugnis vermerkt werden. Der Antrag muss bis spätestens eine Woche nach der Noten-Bekanntgabe des letzten Prüfungstermines abgegeben werden.

 

Wie kann ich mir meine HiWi-Tätigkeit bescheinigen lassen?

Im Rahmen des Zukunftskonzepts "RWTH 2020" hat sich die RWTH das Ziel gesetzt, bis 2020 zu einer der weltweit besten integrierten interdisziplinären technischen Hochschulen zu gehören. Dazu sind eine Reihe von Maßnahmen implementiert worden. Die stärkere forschungsorientierte Ausrichtung des Studiums ist dabei eines der wesentlichen Ziele. Dies soll unter anderem durch die direkte Einbindung der Studierenden in Forschungsprojekte als "Science Assistants" (stud. Hilfskräfte) erfolgen. Bei der gemeinsamen Arbeit an Forschungsprojekten mit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Universität sollen sie praktische Erfahrungen sammeln und in vielen Fällen selbst einen Beitrag zum wissenschaftlichen Fortschritt leisten. Diese praktischen Erfahrungen sollen den Studierenden entsprechend nach ihrem Studienabschluss im Zeugnis bescheinigt werden. Diese Tätigkeit ist unabhängig vom unentgeltlichen Forschungsmodul.

Bescheinigung für ZPA

 

Wie bekomme ich einen Nachteilsausgleich?

Im Fall einer Behinderung oder Erkrankung kann auf Antrag an den Prüfungsausschuss ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Dieser gilt sowohl für temporäre, als auch für dauerhafte Benachteiligungen. Für den Antrag wird ein ärztliches Gutachten benötigt, aus dem der Grad der Beeinträchtigung hervorgeht sowie Vorschläge für Verbesserungen im Studium gemacht werden. Häufig erfolgt der Ausgleich durch Verlängerung der Bearbeitungszeit bei schriftlichen bzw. mündlichen Prüfungsleistungen. Eine entsprechende Bescheinigung wird vom Prüfungsausschuss individuell für mindestens ein (ggf. mehrere) Semester ausgestellt. Dieser Beschluss gilt für alle Prüfungen dieses Zeitraumes und ist den Dozenten rechtzeitig vorzulegen (in zeitlicher Nähe zur Prüfungsanmeldung).

Bitte vereinbaren Sie vor der Antragsstellung einen Beratungstermin beim Sachgebietsleiter für Behindertenfragen Studierender. Während der Beratung kann direkt ein schriftlicher Antrag an den Prüfungsausschuss gestellt werden.

Weiter Informationen zum Nachteilsausgleich gibt es auf der Webseite der RWTH.

Bei generellen Fragen zum Studieren mit Behinderung oder chronischen Krankheiten:

Lena Schulte und Rebecca Theegarten

Telefon: +49 241 80-978 71

Adresse:

c/o AStA der RWTH Aachen
Pontwall 3
52062 Aachen

Oder auf der Webseite der RWTH Aachen oder des ASTA.

 

An wen kann ich mich wenden?

Vor und während eines Studiums können viele Fragen und Problemstellungen auftreten. Zur schnellen Lösung ist es wichtig sich an die richtige Stelle zu wenden. Hier einmal die wichtigsten Stellen an der RWTH:

Zentrales Prüfungsamt

Probleme bei Klausuranmeldungen, Abgabe von Abschlussarbeiten

Studierendensekretariat

Einschreibung, Studienfachwechsel, Bafög, Urlaubssemester, etc.

Zentrale Studienberatung

Wahl des richtigen Studienganges, Ablauf, Anforderungen, Vorbereitung

Fachstudienberatung

Anträge an PA, Vorpraktikum, NTWs

Mentoring

Beratung bei Studienzweifel, Hilfe bei Prüfungsangst, Studienplanung

International Office

Auslandsaufenthalte, Stipendien

Lehrkoordination

Problemen bei der Anmeldung von Veranstaltungen, Überschneidungen

AStA

Studienfinanzierung, Wohnen in Aachen, Studieren mit Kind

Bei den meisten Stellen gibt es, einen speziellen Ansprechpartner und offene Sprechstunden. Am schnellsten geht es wenn man zu den Sprechzeiten geht oder eine E-Mail schreibt.


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